Die Obersteirische Wohnstätten-Genossenschaft, als Vermieterin im Sinne dieser Hausordnung, beabsichtigt, mit den nachstehenden Bestimmungen jedem Mieter das Wohnen im Hause in Ruhe und Ordnung zu sichern. Darüber hinaus sind Bestimmungen enthalten, die im Interesse der Schonung und Erhaltung des Hauses und seiner Einrichtungen und Anlagen notwendig sind. Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrages und daher wie dieser genau einzuhalten. Verstöße gegen die Bestimmungen der Hausordnung trotz schriftlicher Abmahnung durch die Genossenschaft können einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Die Hausordnung ist für alle Mieter des Hauses sowie für deren Angehörige, Mitbewohner und Besucher verbindlich.

Die komplette Hausordnung zum Downloaden:

Hausordnung OWG